Auflageweise verpflichtete sie den Gemeinderat X, die tatsächliche Benützung des Grundstücks als Hauptwohnung der Erwerber zu überprüfen und ihr mitzuteilen, wenn sich andere Personen als Mieter der Wohnung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde anmelden. Die Nichtbewilligungspflicht des Grunderwerbs ist unbestritten geblieben; der Rekurs richtet sich einzig gegen die Auflage. - 2-