2. Mit Bauentscheid Nr. 1613/11 vom 25. Oktober 2011 erteilte die Bausektion der Stadt Zürich die baurechtliche Bewilligung für die Einrichtung eines Strichplatzes, bestehend aus Betreuungspavillon mit Sonnenkollektor, Autoboxen, WC-Kabinen, Sichtschutzwänden, 8 Fahrzeugabstellplätzen und einem Stellplatz für 4 Wohnmobile, auf den Grundstücken Kat.-Nrn. AL8240 und AL7814 am Depotweg 3 und 5 in Zürich 9, Altstetten. Gegen die Baubewilligung rekurrierte D. R. mit Eingabe vom 15. Dezember 2011 beim Baurekursgericht des Kantons Zürich. Die Rekurrentin beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Bewilligung.