Die Konstruktion der weiteren Aufbauten entspricht - was ebenfalls unbestritten geblieben ist - dem Stand der Technik gemäss der für Lüftungs- und Klimaanlagen grundlegenden Norm SIA 382/1. Die konkreten Anbringungsorte der Aufbauten auf dem Technikgeschoss sind weitestgehend durch die vorbestehenden, aus dem Innern des Technikgeschosses herführenden Luftauslässe bestimmt. Ein Verschieben der Abluftanlagen in das Technikgeschoss hinein entfällt schon deswegen, weil dieses bereits ausgefüllt ist. Zudem ist die Abluft über Dach abzuführen und damit, jedenfalls dem Grundsatz nach, auch über dem Dach des Technikgeschosses.