Exakt dies wurde umgesetzt. Die Lüftungskanäle verlaufen so nahe wie möglich am Technikgeschoss, indem sie bündig an dieses anschliessen. Ihre Dimensionierungen und Querschnittsflächen sind offenkundig auf die von § 29 Abs. 4 BBV I geforderten maximalen Luftgeschwindigkeiten in Lüftungsanlagen zurückzuführen. Die Bögen der Lüftungskanäle gewährleisten die Anschlüsse an die zugehörigen Apparaturen im Innern des Technikgeschosses und können deshalb an keinem anderen Ort angebracht werden. Nur mit einer gebogenen Führung der Lüftungskanäle kann der ca. 30 cm hohe Sockel des Technikgeschosses überwunden werden.