Der Rundgang durch das gesamte Technikgeschoss anlässlich des Augenscheins zeigte sodann auf, dass das Technikgeschoss bereits randvoll mit technischen Anlagen und Apparaturen aller Art ist. Es ist deshalb offenkundig ausgeschlossen, die vor dem Technikgeschoss verlaufenden Lüftungskanäle samt Bögen sowie die Schalldämpfer in das Technikgeschoss hinein zu verlagern. Damit bleibt letztlich doch nur der von der Rekurrentin gewählte Standort vor dem Technikgeschoss respektive auf dem Attikageschoss. Dementsprechend kann nur – aber immerhin – gefordert werden, dass die Gestaltung dieser Ausrüstungen so weit wie möglich optimiert wird.