Die Schalldämpfer sind aus lärmschutzrechtlichen Gründen zwingend. Die technische Notwendigkeit der Lüftungskanäle, der Bögen und der Schalldämpfer wurde von der Vorinstanz weder in den Rechtschriften noch anlässlich des Augenscheins je auch nur ansatzweise in Frage gestellt (im Übrigen ist auch ganz grundsätzlich nicht anzunehmen, dass eine - regelmässig wirtschaftlich denkende - Bauherrschaft irgendwelche nicht zwingend notwendigen Ausrüstungen erstellt). Der Rundgang durch das gesamte Technikgeschoss anlässlich des Augenscheins zeigte sodann auf, dass das Technikgeschoss bereits randvoll mit technischen Anlagen und Apparaturen aller Art ist.