BRGE I Nr. 0041/2015 vom 24. April 2015 in BEZ 2015 Nr. 38 2. Beim streitbetroffenen Gebäude handelt es sich um das ehemalige Warenhaus O., in dessen 1. Untergeschoss bis 3. Obergeschoss die Rekurrentin seit November 2012 ein Spielcasino betreibt. Im Mai 2014 wurde überdies ein Restaurant im 5. Obergeschoss samt einer Aussengastwirtschaft auf dem umliegenden Terrassenbereich eröffnet. Die Liegenschaft liegt in der Kernzone K. mit Profilerhaltungslinie und ist der Lärm-Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Sie ist überdies im Inventar der kommunalen Schutzobjekte verzeichnet. (…)