Schliesslich ist auch das Merkblatt des Bundesamtes für Justiz zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 1. Juli 2009, wonach auch der Erwerb eines Partizipationsscheines einer nicht börsenkotierten Gesellschaft, die ausschliesslich oder zumindest auch zu einem wesentlichen Teil Wohnimmobilien erworben hat oder mit solchen handelt, der Bewilligungspflicht des Bewilligungsgesetzes unterliegt (Merkblatt, S. 6), zu beachten. Dieses Merkblatt ist für das Baurekursgericht zwar nicht verbindlich, stellt jedoch eine Auslegungshilfe dar und fliesst insoweit in die Entscheidfindung ein. - 6-