Nicht massgeblich ist, ob sich das darunterliegende Geschoss als Dach oder als Vollgeschoss darstellt oder ob für die betreffende Zone überhaupt Geschosszahlvorschriften bestehen. Auch kommt es nicht auf eine Durchstossung der Trauflinie an (Fritzsche/Bösch/Wipf, Bd. 2, S. 941 f.).