R1S.2018.05083 Seite 10 überdimensionierte, der Firstpartie ein Übergewicht verleihende Dachaufbauten verhindert werden. Der Gesetzgeber hatte dabei die klassischen Aufbauten wie Lukarnen oder Gauben im Auge. Als Dachaufbauten sind aber alle Bauteile zu verstehen, welche wie Lukarnen oder Ähnliches oberhalb der Dachhaut in Erscheinung treten beziehungsweise die Dachfläche nach aussen durchstossen. Nicht massgeblich ist, ob sich das darunterliegende Geschoss als Dach oder als Vollgeschoss darstellt oder ob für die betreffende Zone überhaupt Geschosszahlvorschriften bestehen.