R1S.2018.05083 Seite 9 neuen Zonierung der Parzelle Kat.-Nr. 1. Dabei ist zwischen der positiven und der negativen Vorwirkung zu unterscheiden. Wird künftiges Recht bereits wie geltendes Recht angewendet, liegt eine positive Vorwirkung vor; wird die Anwendung des alten Rechts ausgesetzt, bis das neue Recht in Kraft tritt, handelt es sich um eine negative Vorwirkung. § 234 PBG regelt einzig den Fall der negativen Vorwirkung.