3.6. Im Verhältnis der Parzelle Kat.-Nr. 1 und der dazu rückwärtig, hofseitig gelegenen Parzelle Kat.-Nr. 2 kann nichts Anderes gelten. Auch das auf letzterer Parzelle gelegene Gebäude (F.-Strasse 72) bildet Teil des Gevierts und steht mit dem Gebäude auf der Parzelle Kat.-Nr. 1 (B.-Strasse 18) über die Gebäude F.-Strasse 70 (Kat.-Nr. 5) und B.-Strasse 20 (Kat.-Nr. 3) in direkter baulicher Verbindung. Das rekursgegenständliche Bauprojekt wird innerhalb der vom H.-Weg zu messenden Bautiefe von 14 m realisiert. Die entsprechenden, in § 287 lit.