R1S.2018.05083 Seite 3 2. Die Parzelle Kat.-Nr. 1 lag zum Zeitpunkt der Fällung des angefochtenen Entscheids in der Wohnzone W5 mit erhöhter Ausnützung. Gemäss aktueller Katasterauskunft ist die Parzelle Kat.-Nr. 1 nach der revidierten Bau- und Zonenordnung X (BZO) neu und zufolge der Teilinkraftsetzung per 1. November 2018 rechtskräftig der Wohnzone W6 mit erhöhter Ausnützung zugewiesen. Für die Parzelle gilt ein Mindestwohnanteil von 50 %.