1. Der Rekurrent ist als Adressat des angefochtenen Entscheids sowie als Eigentümer der Parzelle Kat.-Nr. 1 zur Rekurserhebung im Sinne von § 338a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ohne weiteres berechtigt. Da auch die weiteren Prozessvoraussetzungen erfüllt sind, ist auf den Rekurs einzutreten.