R1S.2018.05083 Seite 2 C. Mit Präsidialverfügung vom 20. August 2018 wurde vom Rekurseingang Vormerk genommen. Das Verfahren blieb zunächst antragsgemäss sistiert. D. Mit Eingabe vom 7. November 2018 beantragte der Rekurrent die Fortsetzung des Rekursverfahrens, unter (sinngemässer) Präzisierung des Rekursantrags auf Aufhebung der Auflage gemäss Dispositiv-Ziffer I.1.a. Mit Präsidialverfügung vom 16. November 2018 wurde das Rekursverfahren fortgesetzt und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.