3.4.3 Selbstverständlich und unbestrittenermassen passt auch ein Gebäude mit einer maximalen Grundfläche von nur 250 m2 in das Ortsbild. Unter den vorliegenden Gegebenheiten verhält es sich aber nicht so, dass das höhere, von den Rekurrierenden gewünschte Mass bloss eine andere, ebenfalls vertretbare Lösung darstellt und das Ermessen der Rekursinstanz nicht an die Stelle desjenigen der Planungsbehörde treten dürfte.