3.4.2 Es erscheint nicht sachgerecht, für das Mass der ortsbildverträglichen Entwicklung der rekurrentischen Liegenschaft primär vom baulichen Bestand auszugehen. Da es sich um ein massiv unternutztes Grundstück handelt, ist wie bei einem unbebauten Grundstück in erster Linie die Frage zu stellen, welches Volumen maximal ins Ortsbild passt, bzw. - 4- inwieweit eine Einschränkung gegenüber der heute zulässigen Überbauungsziffer erforderlich ist.