Im Interesse einer baulichen Entwicklung, die sich an der gegebenen Siedlungsstruktur orientiert und sich damit gut in das Ortsbild einfügt, ist es sachgerecht, den Baubereich auf dem rekurrentischen Grundstück so um das bestehende Gebäude herum zu legen, dass eine künftige bauliche Erweiterung gegen Norden, mithin zur Strasse hin erfolgt und die südliche Hälfte des Grundstücks unbebaut bleibt. Die Überstellung des Grundstücks mit zwei kleineren Bauvolumen in einem entsprechend ausgedehnten Baubereich– wie es nach geltender BZO möglich wäre – entspräche nicht der herkömmlichen Körnung des Dorfkerns von Unteraffoltern.