Dies gilt auch für das bestehende Gebäude auf dem rekurrentischen Grundstück, wenn auch in nicht besonders ausgeprägtem Mass, ist doch das Wohngebäude immerhin um ca. 16 m von der Strasse zurückversetzt. Im Interesse einer baulichen Entwicklung, die sich an der gegebenen Siedlungsstruktur orientiert und sich damit gut in das Ortsbild einfügt, ist es sachgerecht, den Baubereich auf dem rekurrentischen Grundstück so um das bestehende Gebäude herum zu legen, dass eine künftige bauliche Erweiterung gegen Norden, mithin zur Strasse hin erfolgt und die südliche Hälfte des Grundstücks unbebaut bleibt.