3.2 Zur Lage des beanstandeten Baubereichs halten die Vorinstanzen zutreffend fest, dass die Gebäude in der Kernzone Unteraffoltern typischerweise entlang der Strasse stehen, allenfalls zurückversetzt um einen schmalen Vorgarten oder Hofplatz. Dies gilt auch für das bestehende Gebäude auf dem rekurrentischen Grundstück, wenn auch in nicht besonders ausgeprägtem Mass, ist doch das Wohngebäude immerhin um ca. 16 m von der Strasse zurückversetzt.