Auf dem Grundstück der Rekurrierenden sei aufgrund der Empfehlungen aus der Studie vom Bestand der heutigen Bauten ausgegangen worden. Dieser solle grundsätzlich fortgeführt werden. Gegenüber der heute bestehenden Bebauung solle jedoch auch eine massvolle bzw. für das Ortsbild verträgliche Entwicklung ermöglicht werden. Deshalb sei ein Baubereich festgelegt worden, - 2- welcher eine etwas grössere Ausnutzung gegenüber dem heutigen Bestand erlaube und dennoch zu einer ortsbildverträglichen Körnigkeit führe. Der Massstab des Baubereichs nehme Rücksicht auf die Körnigkeit im benachbarten Umfeld. (…)