BRGE I Nr. 0033/2018 vom 23. März 2018 in BEZ 2018 Nr. 22 Mit Beschluss vom 30. November 2016 setzte der Gemeinderat der Stadt Zürich eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung fest. Die Baudirektion Kanton Zürich genehmigte die Festsetzung mit Verfügung vom 5. Juli 2017. Gegen diese Entscheide erhoben Eigentümer einer betroffenen Parzelle Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich