Bei der Bemessung der Gebührenhöhe steht der Rekursinstanz ein grosser Ermessensspielraum zu (Plüss, § 13 Rz. 25 ff.). Angesichts des erheblichen Umfangs der Akten und des damit verbundenen Bearbeitungsaufwandes sowie der Bedeutung des Projekts "Strassenlärmsanierung Kreis 1, 4 und 5" und des aufgelegten AkP ist die Gerichtsgebühr auf Fr. 10'000.– festzusetzen.