Das Bundesgericht hat im Entscheid BGr 1C_589/2014 vom 3. Februar 2016 (betreffend die Grabenstrasse in der Stadt Zug) unter Bezugnahme auf Kritik des Bundesamts für Umwelt (BAFU) am Berechnungsprogramm StL-86+ festgehalten, dass dieses, da es aus den frühen 1980er-Jahren stammt und Mitte der 1990er-Jahre leicht modifiziert wurde, aufgrund der Entwicklung von Wissenschaft und Technik in vielerlei Hinsicht nicht mehr als aktuell gelten könne. Diese Ansicht hatte das BAFU im bundesgerichtlichen Verfahren unter anderem mit der zwischenzeitlichen Verschiebung der relativen Bedeutung des Antriebs- bzw. Rollgeräuschs eines Fahrzeugs