Dieser Mangel ist grundlegend. Bei der Anzahl lärmbetroffener Anwohnerinnen und Anwohner handelt es sich um ein wichtiges, wenn nicht sogar das zentrale Element der vorzunehmenden Interessenabwägung. Eine blosse Abschätzung der Zahlen aus den in Karten und Tabellen verzeichneten, als von IGW-Überschreitungen betroffen markierten Gebäuden genügt nicht. Aufgrund von Kartenmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der Anzahl Lärmbetroffener vorzunehmen, muss auch für geübte Betrachter – jedenfalls im massgeblichen Regelfall einer Vielzahl von Gebäuden – als unmöglich gelten.