1.4. Der Rekurrent ist zur Erhebung einer egoistischen Verbandsbeschwerde legitimiert. Da auch die weiteren Voraussetzungen zur Rekurserhebung vorliegen, ist auf den Rekurs einzutreten. 2. Es wird die Durchführung eines Augenscheins beantragt (vgl. § 7 VRG). Das Baurekursgericht hat unbesehen von Parteianträgen nur dann einen Augenschein durchzuführen, wenn die Verhältnisse vor Ort zwar entscheid-