R1S.2018.05105 Seite 7 Mit Datum vom 19. Juli 2017 (Beschluss der Generalversammlung vom 16. Mai 2017) sind für den Rekurrenten neue Statuten in Kraft getreten. Deren Zweckartikel sieht (neu) als Zweck – nebst dessen ideeller Umschreibung in Art. 2 Ziffer 1 – vor, dass der Rekurrent die Interessen und Rechte seiner Mitglieder im Rahmen der Zwecksetzung in Verfahren vor Behörden und Gerichten wahrt. Diese Formulierung genügt – wie bereits erwähnt – den von der Rechtsprechung an eine Ermächtigung zur ideellen Verbandsbeschwerde gestellten Voraussetzungen vollauf