"Der Verkehrs-Club der Schweiz ist ein Verkehrs- und Umweltverband mit gemeinnützigem Charakter. Sein Ziel ist ein menschen-, um- welt- und klimagerechtes Verkehrswesen [..]". Damit bestand die Zwecksetzung des Rekurrenten in der Wahrnehmung öffentlicher Interessen und war somit ideeller Natur; zur Erhebung einer egoistischen Verbandsbeschwerde im Namen seiner Mitglieder war der Rekurrent nicht berechtigt (BRGE I Nr. 0023/2017 vom 10. Februar 2017, E. 2.3, bestätigt mit VB.2017.00194 vom 24. August 2017, dieser bestätigt mit BGr 1C_566/2017 vom 22. März 2018).