Die Dienstabteilung Verkehr wurde beauftragt, die zu verfügenden Temporeduktionen im Sinne der entsprechenden Erwägungen vorzubereiten (Dispositiv-Ziffer 8). Das Tiefbauamt wurde beauftragt, für die von den Sanierungserleichterungen betroffenen Gebäude die notwendigen Verfahren betreffend den Einbau von Schallschutzfenstern auszulösen (Dispositiv-Ziffer 9). B. Gegen besagten Entscheid gelangte der VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Sektion Zürich, mit Eingabe vom 3. Oktober 2018 fristgerecht an das Baurekursgericht des Kantons Zürich und stellte die folgenden Rekursanträge: