Für die Unterbringung des zweiten Teams hingegen ist aufgrund der Lage der Liegenschaft in der Wohnzone eine andere Lösung zu suchen. Aufgrund der Haltung der Tiere im Aussenbereich (Zwinger) erweisen sich andere Massnahmen als nicht zielführend. Die eventualiter vorgebrachte Erstellung einer Sichtschutzwand zur Strasse hin dürfte zwar insoweit wirken, als die Tiere weniger durch andere, vorbeispazierende Artgenossen zum Bellen verleitet werden könnten. Insgesamt