Vorliegend ist jedoch mit den Rekurrenten zum Schluss zu kommen, dass das Ruhebedürfnis der Anwohner dem privaten Interesse der Bauherrin, zwei ganze Teams auf ihrem Grundstück halten zu können, klar überwiegt. Angesichts des Zwecks der Hundehaltung erscheint zwar eine Reduktion auf die gemäss der "Berner Praxis" bestätigte Anzahl von drei Hunden als unverhältnismässig, da diese zur Aufteilung eines Teams führen würde, die Beschränkung auf ein Team à vier Hunde erscheint jedoch zur Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben als unabdingbar. Für die Unterbringung des zweiten Teams hingegen ist aufgrund der Lage der Liegenschaft in der Wohnzone eine andere Lösung zu suchen.