R1L.2019.00030 Seite 7 sollen (E. 5.1), befinden sich die Huskys somit mit Ausnahme eines ca. sechswöchigen Trainingsaufenthalts im Winter in Finnland, ihrer zwei wöchentlichen Sozialisierungsausflüge und den von Oktober bis April stattfindenden drei Trainingseinheiten pro Woche, Tag und Nacht in ihrem Zwinger. Die Lärmimmissionen dringen somit stets ungefiltert in die Umgebung. Damit kann vorliegend insgesamt nicht von einer Hundehaltung bzw. von Umständen ausgegangen werden, die die Anwendung der "Berner Praxis" als ungerechtfertigt erscheinen lassen würden.