Hundetagesstätten gegeben ist. Dennoch bleibt der Fakt, dass die Anzahl Hunde ein in Bezug auf die Immissionen relevantes Kriterium bildet, zumal sich die Wahrscheinlichkeit, dass eines der Tiere einen Anlass zum Bellen findet und die übrigen mit einstimmen, erhöht, je grösser die Gruppe ist. Bei der umstrittenen Hundehaltung sollen bis zu acht Schlittenhunde in Zwingern, also ausschliesslich im Aussenbereich, gehaltenen werden. Im Gegensatz zu den im Entscheid BGr 1C_538/2011 zu beurteilenden Tieren, welche sich während rund 4,5 Stunden täglich im Freien hätten aufhalten