Dieser bundesgerichtliche Entscheid basiert zwar auf dem Streitfall um eine gewerbliche Hundehaltung. Sie bestätigt jedoch allgemein, dass "die Haltung von bis zu neun Hunden typischerweise zu Immissionen (insbesondere Bellen) führt, die über das hinausgehen, was normalerweise mit dem Wohnen verbunden ist" und dass eine hobbymässige Hundehaltung "die gleiche Intensität und die gleichen Auswirkungen auf die Umgebung wie eine gewerbliche Hundehaltung" hat (E. 5.1). Hierbei ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass in einem ständig zusammenlebenden Rudel einer privaten Haltung allenfalls mehr Ruhe einkehrt als bei einer häufig wechselnden Zusammensetzung, wie sie beispielsweise in