R1L.2019.00030 Seite 6 6. Die Haltung von Hunden führt naturgemäss zu Immissionen. Die Tiere erzeugen durch Bellen und allenfalls durch Heulen Lärm und produzieren Kot und Urin, der auch bei regelmässiger Beseitigung für eine gewisse Zeit herumliegt bzw. in den Boden versickert. Die Frage, ob eine konkrete Hobbytierhaltung aufgrund der durch sie verursachten Immissionen durch Lärm und Geruch nicht oder nur unter Nebenbestimmungen zulässig ist, betrifft nicht die Zonenkonformität, sondern ist für sich anhand der einschlägigen Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung zu überprüfen und führt zu grossen Einschränkungen.