Die Homepage ist inzwischen nicht mehr aktiv. Es ist entsprechend von einer der Baueingabe entsprechenden privaten Hundehaltung zu Hobbyzwecken auszugehen. Auch wenn jedoch die umstrittene Hundehaltung damit als grundsätzlich der in der Wohnzone zonenkonform zu beurteilen wäre, darf diese im Interesse der Nachbarschaft nicht ein beliebiges Ausmass annehmen.