Künftig würden jedoch nur noch acht Hunde gehalten und diese würden nach der Pensionierung der privaten Rekursgegnerin in zwei Jahren im Winter und Frühling vermehrt auch in Finnland trainiert werden. Schliesslich befinde sich das Baugrundstück nicht in einem ruhigen Wohnquartier, sondern in der Nähe des Bahnhofs, von Parkplätzen und im Nahbereich der Gewerbezone. Sollte eine weitere Reduktion des Lärms erforderlich sein, beantragt die private Rekursgegnerin eventualiter eine Auflage zur Erstellung eines 1,50 m hohen, möglichst blickdichten Zauns entlang der Strasse G., soweit der Bereich den Hunden zugänglich ist.