Diese Reduktion genüge, zumal es sich um eine langjährige private Hundehaltung handle, zu der bis zum Baubewilligungsverfahren keine Immissionsklagen eingegangen seien. Das Baugrundstück befinde sich nahe zur Wohn- und Gewerbezone und zum Bahnhof und die Hunde würden teils auf der nordöstlichen, also den Rekurrierenden abgewandten Seite des Hauses gehalten.