Die Rekursgegnerin sei ausserdem zu verpflichten, die Anzahl zu haltender Hunde innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Entscheides des Baurekursgerichts auf maximal drei Tiere zu reduzieren. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz und/oder der Rekursgegnerin." C. Mit Verfügung vom 30. September 2019 wurde vom Rekurseingang Vormerk genommen und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.