"1. Der Bauentscheid des Gemeinderates X vom 26. August 2019 in Sachen Projekt-Nr. 1 sei – mit Ausnahme der Bewilligung für den Neubau Hasenstall und Gehege – vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Rekursgegnerin sei zu verpflichten, die Erweiterung Wetterschutz Zwinger sowie den Neubau Wetterschutz Garten innert zwei Monaten nach Rechtskraft des Entscheides des Baurekursgerichts rückzubauen bzw. den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. 3. Die Rekursgegnerin sei ausserdem zu verpflichten, die Anzahl zu haltender Hunde innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Entscheides des Baurekursgerichts auf maximal drei Tiere zu reduzieren.