Ohnehin ist offensichtlich, dass von den 22'670 Mitgliedern kein grosser Teil und noch weniger eine Mehrzahl den fraglichen Strassenabschnitt mehr oder weniger regelmässig passiert. So machen etwa die Mitglieder der Stadtkreise 2, 3 und 4, die vom Strassenprojekt hauptsächlich betroffen sein sollen, gesamthaft nur ca. 6 % der Mitglieder im gesamten Kanton aus. Somit erfüllt der Rekurrent auch diese Voraussetzungen für die egoistische Verbandsbeschwerde nicht. 3. Zusammengefasst ist auf den Rekurs nicht einzutreten. [….] R1S.2016.05120 Seite 6