Zweck des Zentralverbandes und auch der Sektion Zürich ist somit die Förderung eines menschen-, umwelt- und klimagerechten Verkehrswesens im Interesse des allgemeinen Wohls. Dies ergibt sich aus dem in Art. 2 Ziffer 1 der Zentralstatuten bestimmten "gemeinnützigen Charakter" des Verbandes und aus dem Umstand, dass die Vertretung der individuellen Rechte und Interessen der Mitglieder in den Statuten nicht genannt wird. Die Zwecksetzung beinhaltet die Wahrnehmung öffentlicher Interessen und ist somit ideeller Natur.