Angesichts der Vielzahl von als Fussgänger oder Velofahrer betroffenen Benutzern der Kasernenstrasse einerseits und der Vielzahl an Fussgängern und Velofahrern und Nutzern des öffentlichen Verkehrs im VCS Zürich insgesamt, in der Stadt Zürich im Besonderen und von diesen speziell in den Stadtkreisen 2, 3 und 4, ergebe sich ohne Weiteres, dass eine sehr grosse Anzahl Mitglieder den betroffenen Strassenabschnitt regelmässig nutze. Diese seien wegen erheblicher Mängel des Projektes in eigenen schutzwürdigen Interessen konkret betroffen.