R1S.2016.05120 Seite 2 Es kommt in Betracht: 1. Der Rekurs richtet sich gegen die Neugestaltung des Trottoirs, der Fahrbahn, des Velostreifens und der Parkplätze in der Kasernenstrasse im Bereich vor der Sihlpost. 2.1. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat (§ 21 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes [VRG]).