Am 15. September 2006 erwarb die Rekurrentin 1 ein weiteres Wohnhaus. R verkaufte seine 500 Anteile an der Rekurrentin 1 am 4. Oktober 2007 an den Rekurrenten 2, im November 2007 wurde er im Handelsregister als Mitglied des Verwaltungsrats gestrichen. Die Vorinstanz verlangte in der Folge Auskunft über die Seite 2 Beteiligungsverhältnisse an der Rekurrentin 1 und fällte, nachdem sie den Beweis über den Wohnsitz des Rekurrenten 2 in der Schweiz als nicht erbracht erachtete, den nun angefochtenen Entscheid.