Zu messen ist in solchen Fällen die Ausladung des Vorsprunges ab der betreffenden Fassadenflucht des Nachbargebäudes. Verlaufen demgegenüber die Fassaden der zusammengebauten Gebäude auf der gleichen Flucht, ist die Fassade hinter dem Gebäudevorsprung für die Messung massgebend. Demnach bleibt zu prüfen, wo die Fassaden der beiden Gebäude verlaufen.