8.4. Dass am projektierten Baukörper – wie die Rekurrierenden dies sehen – die einzelnen, durch Loggien geprägten Bereiche gegenüber den ostseitig ausgerichteten Bereichen mit (Schlaf-)Zimmern sowie den westseitig ausgerichteten Erschliessungs-, Bad- und Küchenbereichen optisch eigenständig in Erscheinung treten würden, trifft offenkundig nicht zu. Die Aussenbereiche der Loggien bilden mit den weiteren umbauten Räumen eine einheitliche Fassaden- und (im 3. Obergeschoss; hypothetisch) eine einheitliche Trauflinie. Der Baukörper weist eine einheitliche Materialisierung und Farbgebung auf.