Die optische Einheit kann auch dann noch gegeben sein, wenn Fassadenelemente schiefwinklig aneinanderstossen. Werden aber die Dachflächen eines Gebäudes durch Gebäudeteile (etwa Quergiebel oder angebaute Nachbarhäuser) teilweise abgedeckt, hat das Verwaltungsgericht es nicht als rechtsverletzend bezeichnet, wen die massgebliche Fassadenlänge aus dem Mittel zwischen First- und sichtbarer Trauflänge gebildet wird. Entscheidend sind mit Blick auf die ästhetische Motivation der Regelung letztlich die konkreten Verhältnisse im Einzelfall (zum Ganzen Christoph Fritzsche/Peter Bösch/Thomas Wipf/Daniel Kunz, Zürcher Planungsund Baurecht, 6. Aufl.