Westlich der Bauparzelle Kat.-Nr. 1 befindet sich der Bahnhof […], ferner existieren verschiedene ebenfalls grossmassstäbliche Grundstücke mit (teilweise ehemaligen) Gewerbeliegenschaften; sodann die Autobahnanlagen […]. Damit kann bei der Beurteilung nicht von einer besonders sensitiven oder schützenswerten Umgebung ausgegangen werden. Eine besondere Beziehung zu Schutzobjekten (im Sinne von § 203 PBG) wird nicht geltend gemacht und ist auch nicht auszumachen. Mithin hat das rekursgegenständliche Bauvorhaben den Massstab von § 238 Abs. 1 PBG zu erfüllen, welchen Voraussetzungen es ohne weiteres gerecht wird. Zwar wird der projektierte Baukörper von den umliegenden Liegenschaften und