Der projektierte Baukörper sei – wie bereits erwähnt – nur unter exzessiver Inanspruchnahme von Näherbaurechten realisierbar. Die bebaubare Fläche erhöhe sich aufgrund der Näherbaurechte um rund 40 %, was einen Ersatzneubau mit einem Fussabdruck von knapp 360 m2 ermögliche. Der durch Näherbaurechte optimierte Gebäuderiegel stehe in einem krassen Widerspruch zum vorherrschenden Bebauungsbild. Es resultiere ein Gebäuderiese, der die Rücksicht auf die bauliche Umgebung vermissen lasse und die vertretbaren Dimensionen klar sprenge.